Regionalplan OWL verabschiedet

Ein Tiefschlag gegen den Natur- und Klimaschutz


Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 den Regionalplan mit einer Mehrheit von CDU, FDP und AfD verabschiedet. Er stellt voraussichtlich für die nächsten 40 Jahre den verbindliche Rahmen für die Bauleitplanungen der Kommunen in OWL dar. Kommunen, Naturschutzverbände und Bürger haben in dem dreijährigen Verfahren der Offenlegung ca. 5000 Einwendungen gemacht, denen von der Behörde nur zu einem sehr geringen Teil stattgegeben wurde. Entgegen zahlreichen rhetorischen Bekenntnissen im allgemeinen Vortext des verabschiedeten Regionalplans sind die Belange des Natur- und Klimaschutzes in der konkreten Ausführung eben weitgehend nicht berücksichtigt worden. Die Planer haben in ihren Begründungen keine Zweifel darüber aufkommen lassen, wo für sie die Prioritäten liegen: im Wohnungsbau, der Gewerbeansiedlung und der wirtschaftlichen Infrastruktur. In kritischen Fällen haben sie die Entscheidungen auf die Kommunen verlagert: sie sollen selbst dafür sorgen, dass im Rahmen der Bauleitplanung die im Raumordnungsgesetz verankerten Ziele: Flächensparen, Natur- und Klimaschutz eingehalten werden.

Damit hat man bequem die Konfliktebene weg vom Regionalrat auf die Kommunen abgewälzt, wohl wissend, dass in der Regel beides nicht gleichzeitig zu haben ist: Naturschutz und wirtschaftliche Nutzung. Die Kommunen sind jedoch aus finanziellen Gründen abhängig von Gewerbeansiedlungen, Wohnungsbau und Ausbau der Infrastruktur, weil diese die Grundlage für ihre Steuereinnahmen sind. Sie sind deshalb per se eher schlechte Sachwalter des Natur- und Klimaschutzes, denn der verursacht nur Kosten und generiert höchstens längerfristig Einnahmen für das Stadtsäckel, z.B. als positiver Standortfaktor. Besonders schlimm wirkt sich hierbei der im Regionalplantext formulierte Grundsatz der Entkoppelung von Flächenbedarf und Flächenangebot aus: Den Kommunen werden zwei- bis dreimal mehr Flächen für Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung zur Verfügung gestellt als sie selbst als Bedarfe angemeldet haben. Die Formulierung dieses Prinzips kann man nur als grob fahrlässig bezeichnen, denn es kommt einer Aufforderung zum hemmungslosen Flächenverbrauch gleich. Damit konterkariert es in krasser Weise die Zielvorgaben des Raumordnungsgesetzes (Land NRW), in dem das Ziel „Flächensparen“ klar formuliert ist. Es wäre die Aufgabe des Regionalrats als ein den Kommunen übergeordnetes Organ, die Natur- und Klimaschutzziele  mit Nachdruck zu verfolgen und ggf. auch gegen die Interessen der Kommunen durchzusetzen. Betrachtet man jedoch die Eingaben der Stadt Bielefeld während der Offenlegung des Regionalplans, so hat man eher den gegenteiligen Eindruck.

Die Stadt hat die Belange des Klima-und Naturschutzes viel besser vertreten und sich in vielen Fällen gegen eine problematische Nutzung von wertvollen Freiflächen ausgesprochen. (z.B. Untersee, Grünzüge, Poggenpohl,  u.v.a.). Ein Gremium, das seine Aufgaben so unzureichend wahrnimmt, sollte dringend reformiert werden, sonst stellt es nicht mehr als einen verwaltungstechnischen Hemmschuh für eine zukunftsfähige Entwicklung der Kommunen dar.

Interaktive Karte

In der von uns erstellten interaktiven Karte werden die beanspruchten Flächen in Bielefeld dargestellt.

Belzweg ASB002 - 4.2 ha Wordstraße ASB003 - 11.9 ha Im Langen Siek, Deliusstraße ASB005 - 7.5 ha Heidsieker Heide, Jöllenbecker Straße ASB006 - 19 ha Beckendorfstraße ASB007 - 2.3 ha Telgenbrink ASB009 - 6 ha Am Himmelreich ASB010 - 5 ha Im Bergsiek - Mondsteinweg ASB012 - 7.5 ha Meyer zur Müdehorst, Köckersfeld, Theeser Heide ASB014 - 13.9 ha Heidbrede, Blackenfeld Süd ASB018 - 18.9 ha Heidbrede, Blackenfeld Nord ASB019 - 12.9 ha Berkensiek (Blackenfeld Ost) ASB020 - 7.8 ha Engersche Straße - Grömitzer Straße ASB021 - 12.5 ha Engersche Straße - Braker Straße ASB022 - 5.9 ha Glückstädter Straße ASB023 - 7.7 ha Herforder Straße, westlich der Hausnummer 654 ASB026 - 2.8 ha Buschbachtal (Stadtbahn Milse) ASB028 - 29.1 ha Wissmannsfeld - Am Franzhof ASB032 - 28.1 ha Vinner Straße, südl. Vogelbach ASB035 - 7.2 ha Am Niederbruch - Niedermeyers Feld ASB039 - 24.6 ha Kusenweg ASB040 - 13.9 ha Hillegosser Straße - Ostring ASB043 - 12.3 ha Kurze Brede, Frordisser Str. ASB046 - 11.6 ha Kampbrede, östlich Pyrmonter Str., nördlich Bahnhof Ubedissen ASB047 - 8.2 ha Bollstraße ASB050 - 3.6 ha Dalbke ASB054 - 13.8 ha Östliche Verler Straße - nördlicher Strothbach ASB059 - 19.9 ha Wilhelmsdorfer Straße - Schlepperweg ASB060 - 35.2 ha An der Windflöte - Postheide ASB061 - 60.5 ha Friedrichsdorfer Straße /Vendreenstraße ASB064 - 44.4 ha Ummelner Straße - Kasseler Straße - Bahnlinie ASB076 - 18.2 ha Kupferheide ASB081 - 16.4 ha Eisenstraße ASB082 - 23.9 ha Auf dem Esch - Johannisbach ASB088 - 13.8 ha Hasbachtal - Hollensiek ASB090 - 11.2 ha Schröttinghauser Straße - östlicher Thomashof ASB091 - 9.4 ha Sundermann ASB094 - 51 ha Nördlicher Teutoburger Wald am ZIF - Werther Straße ASB095 - 17.9 ha Am Poggenpohl ASB096 - 77.3 ha Babenhauser Straße - Stenner Straße ASB097 - 3 ha Westerfeldstraße - Bultkamp - Grünzug am Schloßhofbach ASB099 - 12.6 ha Friedrich-Hagemann-Straße - Baderbach (Arminia Trainingsgelände) ASB112 - 18.2 ha nördlich. Potsdamer Str. 160 - Stieghorster Bach ASB121 - 4.8 ha Fürfeld (bebaut) ASB123 - 3.3 ha Am Pfarracker, südlicher Viadukt ASB124 - 4 ha Am Siebrassenhof - Königsbreede - Jagdweg ASB125 - 16.6 ha Grünzug Gadderbaum - Bohnenbach - Japanischer Garten ASB126 - 18.9 ha Grünzug Stieghorst ASB127 - 6.5 ha Grünzug Weserlutter ASB129 - 36.9 ha Grünzug Schüco-Arena (Werther Straße bis Meierteich) ASB130 - 48.5 ha Grünzug Universität - Bültmannhof - Westerfeldstraße ASB131 - 85.5 ha südl. Tonabgrabung Bargholzstraße BSAB01 - 17.2 ha Untersee GEW01 - 48.4 ha Telgenbrink - Eickelnbreede GIB016 - 15.5 ha Milser Straße - Ostwestfalenstraße - A2 GIB031 - 78 ha Ostring - Salzufler Straße GIB038 - 42.9 ha Nördlicher Kornkamp - Dingerdisser Straße GIB044 - 10.2 ha Bollstraße - Am Bollholz - Lagesche Straße GIB049 - 15.6 ha Am Klosterteich - Krackser Straße GIB056 - 17.6 ha Krackser Straße 12d-14a GIB057 - 7.2 ha Buschkampstraße - Östliche Niederheide GIB058 - 5.5 ha A33-Abfahrt Senne Süd, Oerkamp, Scherpelsweg, Mönkeweg GIB062 - 84.7 ha Bokelstr. - Ummelner Straße GIB073 - 50.5 ha Senner Straße - Nordfeldweg GIB122 - 10.5 ha Pödinghauser Straße - Südstraße (HF) GIB128 - 3.1 ha Fürfeld – bereits im Bau Leiblstraße - bereits im Bau Grünewaldstraße - bereits im Bau Hollensiek - bebaut Neulandstraße - bebaut

    
Hoch wertvolle Fläche, starke Umweltauswirkungen. Unbedingt aus dem Regionalplan zu streichen!

    
Erhebliche Auswirkungen

    
Bereits im Bau

    
(Grauer Rand) Industriegebiete

Quellen: Die Grundkarte ist erstellt worden mithilfe https://stadtplan.bielefeld.de dort bereitgestelt unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0).
Weitere Daten stammen von © OpenStreetMap (ODbL).
Die Flächen wurden manuell von Mitgliedern der Bürgerinitiative Bielefeld natürlich erfasst, die Texte stammen von Umweltverbänden. Urheberrechte vorbehalten.